Mietrecht 2020: Alle Neuerungen auf einem Blick

Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 eingeführt, um den Anstieg der Mieten in Ballungsgebieten in den Griff zu bekommen. Die Lage hat sich nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) seit der Einführung der Mietpreisbremse leicht verbessert. Um die erzielten Erfolge nicht zu gefährden, hat der Bundestag die Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und sogar noch weiter verschärft. Die Mietpreisbremse gilt nun bis 2025. Darüber hinaus wird es für Mieter leichter, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, da die Mietpreisbremse nun rückwirkend ab Tag des Einzugs gültig wird. Voraussetzung ist hierfür, dass der Mieter noch in der Wohnung lebt und der Antrag gegen die überzogenen Forderungen innerhalb von 30 Monaten nach Beginn des Mietverhältnisses erfolgt.      

Gesetz gegen Wuchermieten

Die Miete kann bei Vertragsabschluss zwischen den jeweiligen Vertragspartnern frei ausgehandelt werden. Vermieter müssen hierbei aber die Grenzen des Wirtschaftsgesetzes beachten. Bisher war es für Mieter allerdings kaum möglich, sich gegen Mietpreisüberhöhungen zu wehren, da sie mehrere Beweise erbringen mussten. Zum einen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und zum anderen, dass der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Im Dezember 2019 stimmte der Bundestag für einen Gesetzentwurf, der die Lage der Mieter verbessern soll. Das Gesetz gegen Wuchermieten sieht vor, dass es ausreicht, wenn objektiv nachweisbar ist, dass ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum vorliegt. Zur Strafe muss der Vermieter dann ein Bußgeld zahlen, dass bislang 50.000 Euro beträgt, durch die Reform aber auf bis zu 100.000 Euro erhöht wird.

Klimapaket: Steuerliche Entlastung zielt vor allem auf Einzelmaßnahmen

Seit dem 01.01.2020 sollen Eigentümer, die ihr Eigenheim energetisch sanieren möchten, gefördert werden. Demnach können 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt auf drei Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Diese Entlastung zielt insbesondere auf Einzelmaßnahmen ab, z. B. der Einbau moderner Fenster und Heizungen oder die Dämmung von Außenwänden, und kann somit nicht bei einer Komplettsanierung in Anspruch genommen werden. Hierfür gibt es weiterhin die Förderprogramme der KfW. Das neue Klimapaket soll bis zum 31.12.2029 gelten.

Wohngeldreform: Unterstützung steigt

Am 01.01.2020 ist auch die neue Wohngeldreform in Kraft getreten. Durch die Wohngeldreform sollen vor allem Rentner und Familien profitieren, sodass die Anzahl der Personen, die Anspruch auf Wohngeld haben, im Jahr auf ca. 660.000 Personen steigt. Zuvor waren es lediglich 480.000 Personen. Die Leistungsbezieher erhalten maximal 190 Euro.

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