Bestellerprinzip

Unter dem Begriff Bestellerprinzip wird in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Neuregelung der Provision für Immobilienmakler im Bereich der Mietwohnungsvermittlung diskutiert. Sie sieht vor, dass Vermittler von Mietwohnungen von denjenigen bezahlt werden, welche die Leistung des Maklers bestellen. Das Bestellerprinzip wurde als Zielsetzung in den Koalitionsvertrag der großen Koalition im Jahr 2013 aufgenommen: „Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“.

Das Bestellerprinzip wurde im Zuge des Mietrechtsnovellierungsgesetzes (MietNovG) umgesetzt, welches durch das Bundeskabinett am 1. Oktober 2014 beschlossen und vom Bundesrat am 27. März 2015 gebilligt wurde. Das Gesetz trat nach seinem Art. 4 überwiegend am 1. Juni 2015 in Kraft. Im Rahmen dieses Novellierungsgesetzes wurde daneben auch die sogenannte Mietpreisbremse umgesetzt, die die Mietpreissteigerung – gerade in Ballungsräumen – eindämmen soll.

Vom Prinzip her erscheint auch uns als Makler das Gesetz fairer, als dass der Mieter, mit welchem der Makler meist nur eine halbe Stunde Kontakt hat, die Courtage übernehmen muss. In der Praxis sieht das leider anders aus, da die Vermieter die Courtage nun auf die Miete umlegen, um keine zusätzlichen Kosten zu haben. Sprich das Bestellerprinzip wirkt gegen die Mietpreisbremse und für den Mieter bleibt der einzige Vorteil, dass er die Courtage nun in Raten über die Miete abbezahlt.

Zu merken ist: Zahlen Sie als Mieter keine Courtage mehr, falls Sie den Makler nicht ausdrücklich mit der Suche beauftragt haben. Sofern Sie den Makler beauftrag haben ist zu beachten, dass dieser nur die Courtage vom Mieter verlangen darf, wenn er die Immobilie „ausschließlich“ dem Auftraggeber angeboten hat ! ( sie darf nicht im Internet stehen oder irgendwo sonst öffentlich beworben werden )

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