AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PFAFF GmbH
Die Firma PFAFF GmbH mit Sitz in 67482 Venningen Dompropst-Dr.Weindel-Str.1 ist eingetragen beim Amtsgericht Landau HRB 30190. Geschäftsführende Gesellschafterinnen sind Frau Claudia Pfaff geb. 02.02.1957 in Neustadt/Wstr. sowie Frau Rebecca Pfaff geb. 07.05.1990 in Mannheim. Diese sind stets einzelvertretungsberechtigt und befugt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten (Befreiung von § 181 BGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von
a) Grundstücken
b) Grundstücksgleichen Rechten
c) Wohnräumen
d) Gewerblichen Räumen
e) Bausparverträgen und Versicherungen
f) Darlehen
g) Anteilsscheinen von Kapitalgesellschaften
h) Ausländischen Investmentanteilen
i) Hausverwaltung
Der Immobilieninteressent bzw. Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen, welche ihm über die PFAFF GmbH zuteil werden, vertraulich. Verwendet er diese anders als zu seinem eigenen Nutzen oder gibt er sie ohne Zustimmung des Maklers an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zur PFAFF GmbH den Abschluss eines Vertrages durch eine dritte Person als eigenen Abschluss gelten lassen. D.h. Bei Weitergabe von Adressen und Angaben haftet dieser in voller Höhe der Provision.
In der Vermittlung von Grundbesitz und Mietverträgen kann die PFAFF GmbH für alle infrage kommenden Vertragsparteien tätig werden; d.h. für Käufer und Verkäufer sowie Mieter und Vermieter.
Die dafür zu zahlende Maklerprovision ist jeweils fällig nach Abschluss eines gültigen Vertrages, für dessen Zustandekommen die PFAFF GmbH den ursächlichen oder mitursächlichen Nachweis oder die Vermittlung geleistet hat. Zahlung muss innerhalb 8 Tagen erfolgen, danach sind die Maklergebühren sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung mit 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu verzinsen.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Provisionssätze:
– bei Verkauf von Grundbesitz für den Käufer 2,5 % sowie für den Verkäufer 2,5 % vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt.
– bei Vermietung von Wohnräumen zwei Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Vermieter zu zahlen
– bei Anmietung von Gewerberäumen/ -flächen drei Monatsmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. vom Pächter zu zahlen
Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet dies innerhalb einer Frist von 3 Tagen mitzuteilen und den entsprechenden Nachweis zu führen. Wird diese Pflicht versäumt, so steht der PFAFF GmbH der volle Povisionsanspruch zu.
Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der PFAFF GmbH haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich abgefasst sind. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt ist die PFAFF GmbH auf Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus können von Maklerseite für die Objekte keine Gewähr übernommen und für die Bonität nicht gehaftet werden.
4. Haftung
Die PFAFF GmbH haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz; die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
5. Steuern/Recht
Hinsichtlich der für die/den Auftraggeber relevanten Steuerfragen und Rechtsfragen wird diese/r gebeten, sich mit einem Steuerberater/Rechtsanwalt oder dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Eine Steuerberatung sowie eine Rechtsberatung durch die PFAFF GmbH ist ausgeschlossen.
6. Datenschutz
Alle der PFAFF GmbH anvertrauten Daten werden nur zu diesem Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang verwandt. Der/Die Auftraggeber willigen einer Datenweitergabe zur Erfüllung der mit der PFAFF GmbH geschlossenen Verträge an Dritte ein. Eine andere Datenweitergabe erfolgt ausdrücklich nicht. (Datenschutzerklärung: siehe Startseite)
7. Unterlagen und Dokumente
Sämtliche Informationen, Dokumente und Berechnungen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für den Vertragspartner/ Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung der PFAFF GmbH, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben, zu duplizieren zu veröffentlichen oder zu Werbezwecken zu verwenden.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls diese Vereinbarung eine Regelungslücke aufweisen sollte.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist in jedem Fall Landau/Pfalz
Stand 25.01.2021 PFAFF GmbH
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